Hier dürfen Sie nicht fahren! – Longboards im Alltag
Flexible Alternative zum Fahrrad – was ist erlaubt?
Aufgrund Ihrer Bauweise und der verwendeten Materialien eignen sich die beliebten Longboards vor allem, um sich auf einem eher ebenen Untergrund schnell fortzubewegen. Doch nicht alles, was einfach und problemlos erscheint, ist auch erlaubt!
» Mehr InformationenDer Alltag zeigt, dass es immer wieder zu Diskussionen und sogar Rechtstreitigkeiten zwischen Auto- und Fahrradfahrern mit Longboardern kommt. Wer sich jedoch im Vorfeld ein wenig mit dem Thema und der Gesamtproblematik auseinandersetzt, kennt im Notfall sein Recht. Generell gilt, dass:
- ein Longboard eher den besonderen Fortbewegungsmitteln gemäß § 24 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als den Fahrzeugen des Straßenverkehrs zugeordnet wird
- nicht davon auszugehen ist, dass ein Longboard uneingeschränkt, beispielsweise wie ein Fahrrad, am Straßenverkehr in der Stadt teilnehmen darf
- sich die Regeln für Longboardfahrer an denen für die Fußgänger orientieren
Doch was bedeutet das im Einzelfall? Die Regelung besagt, dass es Longboardfahrern untersagt ist, auf Fahrradwegen oder Fahrbahnen zu fahren. Ihre Fortbewegung muss damit gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf dem Gehweg erfolgen.
Tipp: Eine Ausnahme ist, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Indem Fall darf die Fahrbahn solange genutzt werden, bis Gehweg oder Seitenstreifen wieder vorhanden sind. Beachten Sie hierbei unbedingt, dass die Seite des Fahrbahnrands danach variiert, ob Sie inner- oder außerorts fahren.
Schnelle Longboardfahrer und langsame Fußgänger – Probleme im Alltag
Wer sich mit seinem Longboard im Alltag auf dem Fußgängerweg fortbewegt, wird früher oder später mit Passanten konfrontiert, die sich verständlicherweise langsamer fortbewegen. Sollten Sie daher einen Fußgänger überholen wollen, ist es zunächst wichtig, die eigene Geschwindigkeit zu kontrollieren und gegebenenfalls auch ein wenig abzubremsen.
» Mehr InformationenFür den direkten Überholvorgang gilt in Deutschland, dass Longboardfahrern vorgeschrieben wird, ein paar Meter vor dem Passanten abzusteigen und diesen dann zu Fuß zu überholen. Was einerseits eine willkommene Rücksichtnahme für den Fußgänger darstellt, mag den Fahrkomfort des Longboardfahrers mitunter stark beeinflussen. Die Schweiz ist daher bereits dazu übergegangen, Longboardern das Fahren auf dem Radweg oder sogar auf der Straße in den Tempo 30 Zonen zu erlauben und damit den Fans der Bretter ein wenig mehr entgegen zu kommen.
Erlaubt | Untersagt |
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Aktuell keine Helmpflicht für Longboardfahrer!
Die gesetzliche Regelung schreibt zum aktuellen Zeitpunkt (noch) keine Helmpflicht für Longboardfahrer vor. Dennoch gehören Helm und Knieschoner vor allem für sportlich-ambitionierte Fahrer zum Alltag. Den verantwortungsbewussten Longboardern geht es darum, sich vor den Folgen schwerer Verletzungen, wie zum Beispiel einem Schädel-Hirn-Trauma, zu schützen.
» Mehr InformationenTipp! Entscheiden Sie sich daher, trotz der fehlenden Vorschrift in Bezug auf den Helm immer für eine Schutzausrüstung, die sich Ihrem Fahrstil auf dem Gehweg und auf der Halfpipe anpasst!
Im Zweifel auf die Halfpipe – Tricks und kleine „Stunts“ fernab des Straßenverkehrs
Auch wenn es Ihnen als Longboardfahrer erlaubt ist, auf den Gehwegen Ihre Runden zu drehen, sollten Sie sich nicht dazu verleiten lassen, hier Tricks zu üben! Die Gehwege dienen dem Longboardfahrer, ebenso wie dem Fußgänger, zum sicheren Passieren einer Strecke von A nach B. Sollten Sie Ihre individuellen Fähigkeiten in Bezug auf das Longboardfahren weiter ausbauen wollen, nutzen Sie am besten die Halfpipes, die in der heutigen Zeit in jeder größeren Stadt angeboten werden. Diese bieten Ihnen ein herausforderndes Hindernis ohne die zusätzliche Gefahr von Straßenverkehr und anderen unvorhergesehenen Zwischenfällen. Vergessen Sie jedoch nicht Ihre Schutzausrüstung!
» Mehr InformationenVor- und Nachteile der Verbote für Longboardfahrer
- mehr Sicherheit für Longboarder, Fußgänger und Verkehrsteilnehmer
- es gibt Halfpipes zum Austoben
- schränken das Fahrvergnügen an manchen Orten ein
Kein abschließendes Ergebnis
Aufgrund der steigenden Anzahl der Longboardfahrer steigt selbstverständlich auch deren Bedürfnis nach Regelungen für den Straßenverkehr, die mit einem komfortablen Fahren vereinbar sind. Besonders die Einordnung der Longboards als Sportgeräte stellt hier einen der wesentlichen Streitpunkte dar. Das Überholen der Fußgänger auf dem Gehweg und das damit verbundene vorgeschriebene Absteigen behindert im Alltag.
» Mehr InformationenDaher wurden in der Vergangenheit sogar Petitionen ins Leben gerufen, die die Rechtslage und die erlaubten Fahrflächen für Longboarder verbessern sollten und eine offizielle Straßenzulassung für Longboards fordern. Dennoch ist die Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen. Auch wenn die Longboarder sich aktuell noch gezwungen sehen, ihren Weg auf dem Bürgersteig zu fahren und damit immer wieder mit den langsameren Passanten konfrontiert werden, so ist zu erwarten, dass sich die aktuelle Gesetzgebung aller Wahrscheinlichkeit nach noch ändern wird.
Nicht nur in 30’er Zonen ist Longboarden in der Schweiz Erlaubt sondern auf Nebenstrassen wo ein Trottoir fehlt und Verkehr gering ist. Somit sind einige Pass-artige Strassen völlig legal wenn das Verkehr gering ist.
Hey,
cooler Artikel.
Ich frage mich lediglich: Wie soll ich mich mit dem Longboard adäquat in der Halfpipe austoben? Wo meines Wissens nach die Langbretter tatsächlich dazu gemacht wurden, strecken zurück zu legen und daher eigentlich viel zu sperrig für die zumeist doch ziemlich kleinen Halfpipes sind?
Zudem halte ich das mit dem Pro der Sicherheit für Fußgänger und Longboardfahrer für ein nicht zulässiges Argument, da auf dem Fussweg viel leichter Unfälle passieren. Autos wenden nicht auf einmal, oder wechseln die Richtung.
Ein Verbot auf Hauptverkehrsadern / -straßen ist total sinnvoll. Aber auf Nebenstraßen, an dessem Rand,wo höchsten 30 – 50 km/h erlaubt sind (auf dem Longboard kann man ja durchaus bis zu 25 – 30 km/h schnell werden, hab ich mir sagen lassen), sollte das Skaten durchaus erlaubt sein. Es kann ein halsbrecherisches Abenteuer sein, überhaupt auf einem Fussweg zu fahren, weil grade in Ortschaften, die nicht in einer Großstadt (wer hätte es erwartet) liegen, ist der Ausbau der Fusswege nun wirklich nicht all zu fortgeschritten.
Beste Grüße,
Fengalf
Die Regelung mit dem Absteigen zum Überholen finde ich mehr als vorbei gedacht, ich meine Longboard Geschwindigkeit+ Fußgänger Auschweichen+. Stattdessen wird man von Fußgängern einfach Ignoriert.
Zu dem Gedanken von Fengalf, dass man wegen der Manövrierfähigkeit auf Straßen besser aufgehoben ist Sicherheitsmäßig halte ich für Unsinn. Denn A. muss ich da wo plötzlich jemand auftauchen könnte oder ich dicht an jemandem vorbei muss nicht MAX-SPEED spielen und B. klar kann man gut Tempo kriegen, aber wer schnell fährt legt sich auch öfter mal hin und dann fall ich lieber auf den Gehweg um nicht mit dem Passanten zu kollidieren, als dass ich in die Fahrbahn vom Wagen hinter mit falle weil ich auf der Straße volle Pulle fahre.
Also darf ich rechtlich gesehen auf Bürgersteigen in Berlin fahren, egal was die Polizei mir sagt , richtig?
Hallo,
nein, an das Gesetz müssen Sie sich schon halten.
Ihr Team von longboard-einsteiger.de
Die Polizei ist Exekutive und nicht Legislative, sprich sie ist NICHT das Gesetz.
Hier zählt ob es in Berlin Sonderregelungen gibt, auf die sich die Polizei berufen kann. Wenn nicht, dann darfst gefahren werden.
Mich hat ein Lonborad-Fahrender Jugendlicher auf einer Fahbahn proboziert, indem er vor meinem Auto mit seinem Longboard stehen blieb mit dem rechten Fuß auf diesem ständig hin und her rutschte und als er das Longboard zurückzo glubte er ich, er gebe die fahrbahn frei und ich könne passieren. Ich fuhr langsam los und plötzlich schob er das Lonbord wieder in Richtung meines Fahrzeug und ich habe unbemerkt sein gefährt mit dem rechten Vorderreifen beschädigt. Der Vater des 11 jährigen Jungs erstattete Anzeige bei der Polizeit. Was kann mich jetzt erwarten.
Hallo,
es tut uns leid, aber Rechtsauskünfte können wir keine geben.
Ihr Team von longboard-einsteiger.de
Ich bin gestern wegen exakt des gleichen Vorfalls (der Jugendliche war 14 Jahre alt und in Begleitung eines 13jährigen) von einem Amtsgericht zu 3 Monaten Fahrverbot und 100 Tagessätzen zu 12 Euro verurteilt worden!!!! Nebenbei: Ich fahre seit 1962 Auto und habe keinen einzigen Eintrag in meinem Verkehrsregister.
Ich bin longboardfahrer. Das mit dem absteigen ist Quatsch! Es macht niemand, und wenn man einmal eine gutes strecke fährt, könnte man gleich laufen. Jedoch sind es oft genug Fußgänger und Autofahrer die UNS behindern. Beispielsweise fuhr ich kurz auf einer Nebenstraße, damit ich meine Freunde(inliner) nicht beim Aufstieg auf dem gehweg behinderte und trotzdem noch in fahrt war. Es kam ein auto, ich fuhr ganz an dem rand, da abbremsen nicht mehr möglich war.(zu schnell für die distanz) die straße war komplett frei, was macht das auto? Fährt einige tentimeter an mir vorbei, was mich fast fallen ließ, da ich dadurch an den rand gedrängt wurde und fast den steig geschrammt hätte. Keine reaktion des autos. Oder es gibt gerne passanten die vor einen springen. Oder die zwar platz machen, sodass ich durch die gruppe fahren kann, das balg aber nicht beaufsichtigen, es mir den fuß vor die rolle schiebt und uns beide hinfallen lässt. Kind lacht, während ich da mit Atemnot und knieschmerzen liege und die mutter mich ankeift, ihr goldjunge hätte keine schuld, was ich ihn denn anfahre!(habe genau auf den jungen geachtet, er hat im letzten moment reagiert, fahre seitdem nie mehr an kleinen kindern vorbei die nicht im buggy sind) Man kann oft nicht mehr absteigen, denn man ist nicht selten mit tempo(10-25kmh) unterwegs. Und mit absteigen kann man gleich laufen. Ich wünsche mir KLARE REGELN was ich darf, wo ich fahren darf und wer wann strafbar ist. Hoffe die gibt es bald.
Ähnlich wie viele meiner Vorredner/innen wünsche auch ich mir klarere Regelungen, als wir sie derzeit haben. Übrigens schreibt die ARAG (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/3128/ ) das gleiche, wie das longboard-einsteiger.de-Team! 🙂 Bei ähnlichen Themen, wie z.B. der elektro Longboard-Thematik kursiert ja leider eine menge Blödsinn im Internet.
Nun zu meinen bisherigen Erfahrungen:
Im Raum von Essen (NRW) nutze ich mein Longboard ebenfalls viel als Fortbewegungsmittel, um von A nach B zu gelangen. Longboard Dancing und ähnliches gehört einfach nicht auf den Fußgängerweg oder in belebte Fußgängerzonen – es gibt genügend andere Ausweichmöglichkeiten.
Teilweise sind auch bei uns die Fußgängerwege nicht sonderlich gut zum fahren und ich weiche oft auf Radwege oder auch Nebenstraßen mit nahezu keinem Verkehr aus (die Polizei duldet das hier – so zumindest meine Erfahrung). Sollte dann doch einmal ein Auto kommen und es wegen mir abbremsen müssen, weil es mich nicht überholen kann, fahre ich an den Fahrbahnrand und bleibe oft demonstrativ stehen und steige ab (sollte dann doch etwas passieren, trage ich keine Schuld und bin nur Fußgänger, der zufällig sein Board dabei hat :P).
Sollte es einmal bergab gehen muss man halt gut carven, damit man nicht zu schnell wird. Wobei man immer halten sollte (auch wenn es blöd ist und das feeling kaputt macht), wenn ein Auto kommt. Man muss die Autofahrer nicht unnötig provozieren, schließlich ist man langsamer und im zweifel zieht man immer den kürzeren – ein Auto fährt dich einfach um und das war’s dann mit dir.
Was den Fußgängerweg betrifft, so muss man sich diesen halt eben teilen. Wenn man zu einer schlechten Zeit auf einer belebten Strecke unterwegs ist, hat man halt eben Pech und sollte sich andere Zeiten suchen. Ansonsten >absteigen< hat schon so manchen (insb. ältere Menschen ein anerkennendes Lächeln auf die Lippen gebracht, so dass sie einem gerne Platz gemacht haben – so zumindest meine bisherigen Erfahrungen. Ein freundliches, offenes Lächeln oder Danke – hilft da auch manchmal).
Als kleiner Tipp, weil es manchmal vielleicht einfach an Aufmerksamkeit der Fußgänger mangelt – einmal kurz aufs Tail treten, so dass das Board hochspringt und man es "fangen" kann, bevor es einen wohin trifft (lange Decks sind von Vorteil!). Das sieht cool aus und alleine durch das entstehende Geräusch, was die meisten Leute nicht zuordnen können, dreht sich fast jeder Passant (auch dann wenn es eigentlich unbeabsichtigt ist) um, um herauszufinden was passiert ist. Damit hat man die Aufmerksamkeit, die man braucht um die Leute schnellen Schrittes überholen zu können. Oft kann man dann sogar schon wieder aufs Board steigen und weiter fahren.
Abschließend möchte ich noch sagen, bleibt gelassen, ruhig und freundlich – schließlich verkörpert das doch irgendwie den Geist der Longboarder oder nicht? Wir können mit gutem Beispiel voran gehen, so dass Fußgänger gar nicht erst schlechte Erfahrungen mit Lonboardern machen und uns in die gleiche Kategorie wie Raudies packen (so nannte man früher wohl diese rücksichtslosen Skater habe ich mir sagen lassen :P).